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D i g i t a l e r - F a h r t e n s c h r e i b e r
Seminare 2 0 2 4 / 2 0 2 5
Kurs | Datum | Ausbildungsorte / Standorte |
DT-DN | Auf Anfrage | Düren (Hauptverwaltung) |
DT-LB | Auf Anfrage | Lechbruck am See,Standort Süd Anfrage: Tel. 08862/6590918 |
DT-IN | Auf Anfrage | Inhouse-Schulung "BUNDESWEIT" |
Inhouse Schulung möglich... (Bundesweit) auf Anfrage unter 0 24 21 / 77 06 34 oder Sabrina Baum 0 24 21 / 69 49 67 7 0 88 62 / 65 90 918 |
Kontrollgeräteverordnung VO (EU) 165/2014:
Schulungs- und Unterweisungspflicht
Durch Qualifizierung Fehler verhindern und Bußgelder vermeiden Bereits seit März 2016 wird im Artikel 33 der Kontrollgeräte-Verordnung EU 165/2014 eine ausdrückliche Schulungs- und Unterweisungspflicht des Fahrpersonals vorgeschrieben.
Bei Nichtbeachtung werden Güterkraftverkehrsunternehmer deutlich zur Kasse gebeten:
Die Bußgelder für die Falsch-/Fehlbedienung des Digitalten Tachographen können bis zu 30.000,00 € betragen.
Unternehmer, die nicht nachweisen können, dass Sie ihrer Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen sind, haften zusätzlich auch für die (unwissentlichen) Verstöße Ihrer Fahrer.
Der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter ist dafür verantwortlich, dass bei einer Kontrolle durch die BALM (BAG) oder Polizei jeder Fahrer in der Lage ist, die geforderten Ausdrucke anzufertigen. Und selbstverständlich müssen auch alle Arbeits-/ Bereitschafts-/ Lenk- und Ruhezeiten korrekt eingestellt bzw. nachgetragen werden.
Durch die Qualifizierung für Fahrpersonal und Führungskräfte können Bußgelder und Punkte im FAER vermieden werden!
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RS-15042024